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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die "Pflegeversicherung", damit ist eine der letzten Lücken in der sozialen Versorgung geschlossen: Die Pflegeversicherung ist im Rahmen einer sozialen Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (V. Säule) und im Rahmen einer privaten Pflegepflichtversicherung angelegt und gewährt einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Bei jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse errichtet worden.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört der sozialen Pflegeversicherung an. Wer in einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, mußte ab 1. Januar 1995 eine private Pflegeversicherung abschließen.
Im Rahmen der Pflegeversicherung sind die folgenden Leistungen möglich (Zu den seitens der Pflegeversicherung übernommenen Kosten siehe: Geldleistungen):
Pflegegeld kann auch bei Wohnsitznahme oder längerem Aufenthalt in Ländern der EU, bzw. des EWR (also auch in Norwegen, Island oder Lichtenstein) bezogen werden.
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Quellen:
© Verband der
Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
© AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
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