Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
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Telefon: (0431) 362634
  
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 Verhinderung der Pflegeperson / Urlaubsvertretung 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Wenn die Hauptpflegeperson aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Urlaubs verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine Vertretung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst oder eine andere private Pflegeperson in einer Höhe von bis zu 1.510,00 € für längsten 4 Wochen pro Kalenderjahr.

Eine Pflegevertretung gibt es unter folgenden Voraussetzungen:

Wird die Urlaubspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.510,00 € je Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflege durch einen Familienangehörigen oder eine sonstige nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson sichergestellt, zahlt die Pflegekasse entsprechend der Sätze des Pflegegeldes je nach Höhe der Pflegestufe. In diesem Fall können darüber hinaus nachgewiesene notwendige Aufwendungen der Pflegeperson bis zu insgesamt 1.510,00 € übernommen werden.

Merke

Achtung! Handelt es sich bei der Ersatzpflegeperson um einen engen Verwandten, dann übernimmt die Pflegeversicherung lediglich die Fahrtkosten oder einen möglichen Verdienstausfall, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, daß enge Verwandte moralisch zu einer solchen Pflege verpflichtet sind und dafür kein Entgeld beanspruchen dürfen.

Im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) sind die Sachleistungs- und Geldbeträge dynamisiert und über den 1. Januar 2012 hinaus festgeschrieben worden:

seit 1. Juli 2008: 1.470,00 €
seit 1. Januar 2010: 1.510,00 €
ab 1. Januar 2012: 1.550,00 €

Stundenweise Verhinderungspflege bullet (1K)

Leistungen der Verhinderungspflege können auch stundenweise übernommen werden, z. B. wenn die Pflegeperson für längere Stunden das Haus verlassen muß. In einem solchen Fall fällt die Begrenzung auf eine Höchstdauer von 4 Wochen pro Kalenderjahr weg.

Die Kosten der Verhinderungspflege werden zudem nicht auf ein evtl. zu zahlendes Pflegegeld angerechnet.

(alle Angaben ohne Gewähr!)

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