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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Kommt die häusliche oder die teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht, kann vollstationäre Pflege gewährt werden. Dabei gilt die Voraussetzung, daß die Unterbringung in einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgt. Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.432,00 EUR übernommen. Der Gesetzgeber hat dabei folgende Leistungsgrenzen festgelegt (bis 31.12.2004):
Änderung Pflegereform: | 1. Juli 2008 | 2010 | 2012 | |
Pflegestufe I | bis zu 1.023,00 EUR | unverändert | unverändert | unverändert |
Pflegestufe II | bis zu 1.279,00 EUR | unverändert | unverändert | unverändert |
Pflegestufe III | bis zu 1.432,00 EUR | 1.470,00 EUR | 1.510,00 EUR | 1.550,00 EUR |
Härtefall | Wenn in besonders
gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher
Pflegebedarf vorliegt, der das übliche Maß der
Pflegestufe III weit übersteigt: bis zu 1.688,00 EUR |
1.750,00 EUR | 1.825,00 EUR | 1.918,00 EUR |
Wird vollstationäre Pflege gewählt, obwohl diese nicht zwingend erforderlich ist, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe des Betrages, der dem der Pflegestufe bei häuslicher Pflege für Pflegesachleistungen entspricht.
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