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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Die Einstufung in eine der drei Pflegestufen (Anmerkung: es gibt noch eine besondere Stufe für Härtefälle - siehe unten!) ist das Ergebnis eines positiven Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Sie ist abhängig vom Zeitaufwand der Pflege: Er muß dabei für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) wöchentlich im Tagesdurchschnitt die folgenden Mindeszeiten betragen:
Pflegestufe I: | (erheblich pflegebedürftig) mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege. |
Pflegestufe II: | (Schwerpflegebedürftig) mindestens 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege. |
Pflegestufe III: | (Schwerstpflegebedürftig) mindestens 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden für die Grundpflege. |
Bei Kindern ist für die Zuordnung zu einer Pflegestufe der zusätzliche Hilfsbedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege auch des nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Stunden täglich, davon wenigstens 2 Stunden in der Nacht, erforderlich ist.
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