Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
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 Pflegebedürftigkeit 

Im Rahmen der Pflegeversicherung spielt der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" die zentrale Rolle. Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für die Einstufung in einer der Pflegestufen und damit für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung.

"Pflegebedürftig" im Sinne der Pflegeversicherung ist derjenige, der voraussichtlich für mindestens 6 Monate aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung in einem erheblichen Maß in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung der Hilfe anderer bedarf. Besteht der Hilfebedarf jedoch ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, liegt keine Voraussetzung für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit vor.

Der Versicherte stellt einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse, die wiederum den Antrag zur Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiterleitet, der gegenüber der Pflegekasse eine Empfehlung ausspricht. Die Pflegekasse entscheidet dann über den Antrag unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Der MDK ist bei seinem Hausbesuch auf die Mithilfe des Pflegebedürftigen bzw. seiner Angehörigen angewiesen, denn er benötigt Angaben über alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen, die am Tage und in der Nacht erbracht werden. Einige Pflegekassen verlagen daher auch die Vorlage eines "Pflegetagebuches" (z.B. DAK-Pflegekasse). Damit ist eine detaillierte Aufzeichnung des täglichen Hilfebedarfs möglich.

Die Pflegekasse kann erst nach Eingang des Leistungsantrages tätig werden. Antragsvordrucke müssen bei der Pflegekasse angefordert werden. Das Verfahren gilt auch dann, wenn der Pflegebedürftige nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Höherstufung beantragt, zum Beispiel von Pflegestufe I nach Pflegestufe II.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen.

Merke ... In bestimmten Fällen, z.B. noch vor Entlassung aus dem Krankenhaus, ist auch eine so genannte Schnelleinstufung möglich.

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