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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Halten sie den Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats bei der Krankenkasse formlos Widerspruch einlegen. Das von dem Erstgutachter des MDK erstellte Gutachten wird von diesem erneut überprüft. Revidiert dieser sein Gutachten nicht ist ein Zweitgutachten von einem anderen Gutachter des MDK zu erstellen. Unter Umständen schickt der MDK jetzt einen zweiten Arzt zur Begutachtung.
Wurde die Begutachtung vom MD nicht revidiert und sie halten dessen Ergebnis weiterhin nicht für gerechtfertigt, wird Ihr Widerspruch der Widerspruchsstelle der Krankenkasse vorgelegt. Dieser Ausschuss der Krankenkasse prüft die Festlegung der Pflegestufen intern und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Widerspruchsbescheid mit.
Wurde der Bescheid der Krankenkasse wiederum nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit im Klagewege den Bescheid der Krankenkasse anzufechten. Dies geschieht durch Einreichen einer Klage von Ihnen oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht Wegen der vielen Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide sind die mit der Pflegeversicherung befassten Stellen der Krankenversicherungen und die Medizinischen Dienste völlig überlastet. Dadurch dauert auch schon eine Verfahren ohne Widerspruch normalerweise 3-6 Monate. Pflegegeld wird jedoch rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gezahlt.
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
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