Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
Kanalstraße 42, 24159 Kiel
Telefon: (0431) 362634
  
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Kombinationsleistungen 

Sofern die jeweilige Sachleistung nur teilweise in Anspruch genommen wird, besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen erhalten hat. Voraussetzung hierfür ist, dass außer den Mitarbeiter(inne)n des Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (z.B. eine  Angehörige oder ein Nachbar), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.

Ein Beispiel:

Die Rechnung des Pflegedienstes an die Pflegekasse beträgt: 150,00  €
bei Pflegestufe: 1
maximale Pflegekassenleistung: 440,00  €
ausgeschöpfte Pflegekassenleistung:          34,09 %
maximales Pflegegeld: 225,00  €
verbleibender Pflegegeldanspruch: 65,91 %
dies entspricht: 148,30  €

Der Anspruch auf Pflegegeldleistung beträgt:   148,30 €

Achtung! Die Entscheidung über das Verhältnis der Geldleistung und Sachleistung ist für sechs Monate bindend.

Bei Beantragung der Pflegestufe wird in der Regel bereits danach gefragt ob der Pflegebedürftige Sachleistung, Kombinationsleistung oder Pflegegeld beantragen will.

TIPP !!! Tipp: Pflegende Angehörige oder andere pflegende Privatpersonen sollten prüfen, ob seitens der Pflegekasse Beiträge an die Rentenkasse gezahlt werden können.

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