Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
Kanalstraße 42, 24159 Kiel
Telefon: (0431) 362634
  
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Das Ambulante Pflege-Team GbR

WegweiserWegweiser Körperpflege / Grundpflege


Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu finden.
Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut.
Folgen Sie dem Zeigefinger Hier weiter ...

Von wem soll der Patient zuhause gepflegt werden?

Pflegedienst private Pflegeperson / Angehörige Kombination
Pflegedienst / private Pflegeperson
Wird der Pflegebedürftige ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, so erstattet die Pflegekasse so genannte Sachleistungen. bis zur Höhe der bewilligten Pflegestufe.

Übersteigen die monatlichen Kosten des Pflegedienstes diese Grenze, so stellt der Pflegedienst die Differenz vom Pflegebedürftigen in Rechnung.
Übernehmen Angehörige und/oder andere Privatpersonen die Pflege des Pflegebedürftigen, so zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld aus, mit dem der Pflegebedürftige seine Aufwendungen finanzieren kann.

Je nach Höhe der Pflegestufe muß viertel- oder halbjährlich ein Nachweis über einen Beratungseinsatz durch einen professionellen Pflegedienst geführt werden.

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In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse kein Volles oder anteiliges Pflegegeld aus, z.B. wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, daß es private Pflegepersonen gibt.
In diesem Fall, der so genannten Kombinationsleistung, übernimmt der Pflegedienst nur einen Teil der Pflege, während der andere Teil durch private Pflegepersonen abgedeckt wird.

Hier rechnet der Pflegedienst zuerst mit der Pflegekasse ab, und auf Grundlage der Rechnung des Pflegedienstes zahlt die Pflegekasse anteiliges Pflegegeld aus.

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In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse kein Volles oder anteiliges Pflegegeld aus, z.B. wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, daß es private Pflegepersonen gibt.


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