|
Wir stellen uns vor |
Kontakt |
Leistungen und Kosten |
Wie wir helfen können |
Die Pflegeversicherung |
Übersicht (Sitemap) |
Index |
Suchen |
Impressum |
Für Sehbehinderte |
Besucher-Nr.: |
Das Ambulante Pflege-Team GbR
Dieser
Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu
finden. Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut. Folgen Sie dem Zeigefinger ![]() |
Pflegedienst | private Pflegeperson / Angehörige |
Kombination Pflegedienst / private Pflegeperson |
Wird der Pflegebedürftige
ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst
gepflegt, so erstattet die Pflegekasse so genannte Sachleistungen. bis
zur Höhe der bewilligten Pflegestufe.
Übersteigen die monatlichen Kosten des Pflegedienstes diese Grenze, so stellt der Pflegedienst die Differenz vom Pflegebedürftigen in Rechnung. |
Übernehmen Angehörige und/oder andere Privatpersonen
die Pflege des Pflegebedürftigen, so zahlt die Pflegekasse
ein monatliches Pflegegeld aus, mit dem der
Pflegebedürftige seine Aufwendungen finanzieren kann. Je nach Höhe der Pflegestufe muß viertel- oder halbjährlich ein Nachweis über einen Beratungseinsatz durch einen professionellen Pflegedienst geführt werden. -----------------
In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse kein Volles oder anteiliges Pflegegeld aus, z.B. wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, daß es private Pflegepersonen gibt. |
In diesem Fall, der so
genannten Kombinationsleistung,
übernimmt der Pflegedienst nur einen Teil der Pflege,
während der andere Teil durch private Pflegepersonen
abgedeckt wird.
Hier rechnet der Pflegedienst
zuerst mit der Pflegekasse ab, und auf Grundlage der Rechnung des
Pflegedienstes zahlt die Pflegekasse anteiliges Pflegegeld aus.
-----------------
In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse kein Volles oder anteiliges Pflegegeld aus, z.B. wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, daß es private Pflegepersonen gibt. |
© Das Ambulante Pflege-Team GbR [Home][Index]