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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Ist der Pflegebedürftige in der Pflegestufe I oder II und erhält ausschließlich Pflegegeld, so muß der Pflegeeinsatz einmal halbjährlich durchgeführt werden.
Der Pflegeeinsatz beinhaltet u. a.:
Für nähere Informationen siehe auch: Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.