Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
Kanalstraße 42, 24159 Kiel
Telefon: (0431) 362634
  
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Das Ambulante Pflege-Team GbR

Wer trägt die Kosten?

Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen, so daß wir direkt mit allen Kostenträgern abrechnen können - eine Ausnahme bilden die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen!.

Es sind folgende Kostenträger möglich:


Die Pflegeversicherung als Kostenträger

In der Vielzahl Fälle werden die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung getragen. Voraussetzung ist hierfür eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der im Rahmen eines Hausbesuchs den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Der Begutachtung durch den MDK geht ein Antrag des Pflegebedürftigen auf Leistungen der Pflegeversicherung voraus.

Nach einem positiven Bescheid durch den MDK werden die durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch die Pflegekasse gezahlt. Die maximale Höhe der Zahlung hängt dabei von der Höhe der Pflegestufe ab (siehe hierzu: Sachleistungen der Pflegeversicherung).

Handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung, so rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab und berechnen dabei die uns durch die Pflegeversicherung vorgeschriebenen Entgelte für Leistungen der Pflege­versicherung.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, daß die Pflegeversicherung nicht als eine Vollkaskoversicherung gedacht war, d. h. sie deckt das Pflegerisiko in vielen Fällen nicht vollständig ab. In der Regel reicht das Budget, das die Pflegeversicherung in der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung stellt, nicht aus, alle notwendigen Leistungen, die durch den Pflegedienst erbracht werden, abzudecken.

Den Differenzbetrag zwischen dem Budget der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes muß der Betroffene in der Regel selbst bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, müssen seine Angehörigen den nicht bezahlbaren Teil abdecken bzw. es können Leistungen der Sozialhilfeträger beantragt werden. Es sollte daher überprüft werden, ob dem Betroffenen Leistungen der Sozialhilfeträger zustehen.

Wir stellen Ihnen einen exakten Kostenvoranschlag auf, aus dem Sie ersehen können, welche Beträge wir mit der Pflegekasse abrechnen werden, wieviel Pflegegeld eventuell für pflegende Angehörige zur Verfügung steht und ob mit Zuzahlungen seitens des Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Bitte bedenken Sie dabei, daß diese Zahlen variieren können - sowohl aufgrund der unterschiedlichen Monatslängen als auch aufgrund zusätzlich erbrachter oder nicht erbrachter Pflegeleistungen.

Die Krankenkasse als Kostenträger

Geht es um Leistungen der Behandlungspflege (z.B. eine Insulingabe, die Verabreichung von Medikamenten etc.) oder um eine "Krankenhausvermeidungspflege", die durch den Arzt verordnet werden, so übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.

Neben der eigentlichen Rechnung erstellen wir einen Leistungsnachweis, in dem alle durchgeführten Pflegemaßnahmen festgehalten und von der jeweiligen Pflegekraft abgezeichnet werden. Der Leistungsnachweis wird von Ihnen oder Ihren Angehörigen abgezeichnet und mit der Rechnung an die Kasse geschickt. Dasselbe gilt für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungs- und der Krankenhausvermeidungspflege.

Hilfe zur Pflege gemäß §§ 68/69 BSHG

Es besteht wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege gemäß §§ 68/69 BSHG beim zuständigen Amt zu stellen. hierbei spielen die eigenen Vermögensverhältnisse eine Rolle. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!

Beihilfe

Falls sie beihilfeberechtigt sind, erstellen wir Ihnen eine anteilige Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können. Zudem helfen wir Ihnen bei der Antragstellung für die Beihilfe.

Wenn es keinen Kostenträger gibt ...

In diesem Fall finden Sie weitere Informationen auf der Seite Selbstzahler.

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