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Das Ambulante Pflege-Team GbR
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Im Normalfall rechnet das Ambulante Pflege-Team seine erbrachten Leistungen nach den Vorgaben der Pflegeversicherung ab, die für die pflegerischen Leistungen sogenannte "Leistungskomplexe" erstellt hat. In den Leistungskomplexen werden verschiedene pflegerische Handlungen zusammengefaßt.
Beschreibung der einzelnen Leistungskomplexe (LK):
Die einzelnen Leistungskomplexe (LK), die jeweils eine Zusammenfassung von Einzelverrichtungen sind, wurden mit einer Punktzahl versehen. Dieser wird mit einem Punktwert multipliziert. Der Punktwert wird mit den Anbietern der Pflegeleistungen ausgehandelt. In Schleswig-Holstein variiert der Punktwert je nach Anbieter.
Bei allen Leistungskomplexen wird noch ein 10%iger Sonn- und Feiertagszuschlag bzw. ein Nachtzuschlag (zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens) berechnet.
Werden Leistungen nicht im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht, so ist in den meisten Fällen die Krankenversicherung der Kostenträger. In der Regel handelt es sich dabei um Leistungen der so genannten Behandlungspflege, d. h. Leistungen, die der ambulante Pflegedienst im Rahmen einer ärztlichen Verordnung erbringt. Typische Leistungen aus diesem Bereich sind Verbandswechsel oder Medikamentengaben.
Im Gegensatz zu den Leistungenkomplexen im Rahmen der Pflegeversicherung haben die einzelnen Leisutngen der Behandlungspflege keine individuellen Preise, sondern es es wird hier pauschal der Einsatz abgerechnet. Das bedeutet, daß ein aufwendiger Verbandswechsel den gleichen Preis hat wie z.B. das Messen des Blutdrucks.
Im Rahmen der Krankenversicherung wird unterschieden zwischen:
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