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Das Ambulante Pflege-Team GbR
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Die Versorgung der Punktionsstelle einer PEG oder PEJ ist eine Leistung der Häuslichen Krankenpflege nach § 37,2 SGB 5 und wird durch den Arzt verordnet. Die Kostenübernahme erfolgt nach Genehmigung durch die Krankenkasse. |
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