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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Ziel der Häuslichen Krankenpflege ist es:
kann dann verordnet werden, wenn:
Die Häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall erforderliche Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
kann dann verordnet werden, wenn die ambulante vertragsärztliche Versorgung nur mit Unterstützung durch Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden kann.
Die häusliche Krankenpflege wird durch den Arzt verordnet. Dies geschieht in Form eines Formulars ("Verordnung"), in dem der Arzt begründet warum die Behandlungspflege durchgeführt wird und um welche Leistungen es sich handelt (z.B. 3x tägliche Messung des Blutzuckers bei einem verwirrten oder sehbehinderten Patienten). Diese Verordnung wird sowohl vom Pflegedienst als auch vom Patienten unterschrieben und der Krankenkasse zur Genehmigung der Kostenübernahme eingereicht.
Es ist seitens der Krankenkassen genau festgelegt, welche behandlungspflegerischen Leistungen wann, wie und in welchem Umfang genehmigungsfähig sind. Abweichende Verordnungen müssen daher genau begründet werden und werden im Zweifelsfall seitens der Krankenkasse dem MDK zur Prüfung der Notwendigkeit vorgelegt.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet habe, eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 Euro pro Verordnnug zu leisten haben, soweit sie nichts bereits von den Zuzahlungen befreit sind.
Die erste Verordnung, die so genannte "Erstverordnung" wird in der Regel für 14 Tage ausgestellt, folgende Verordnungen können für längere Zeiträme ausgestellt werden.
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