Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
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Verordnung über Häusliche Krankenpflege

Mit einer Verordnung über Häusliche Krankenpflege beauftragt der Arzt einen ambulanten Pflegedienst mit der behandlungspflegerischen Versorgung eines Patienten. Dies können beispielsweise Medikamentengaben, Blutzuckermessungen oder auch Verbandswechsel sein

verordnung (198K)

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Die Verordnung über Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt ausgestellt und vom Patietnen und dem ambulanten Pflegedienst ausgefüllt und dann zur Genehmigung an die Krankenkasse des Patienten geschickt.

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