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Das Ambulante Pflege-Team GbR
Eine Grundanforderung des Systems der Pflegeversicherung besteht in der Wahlfreiheit des Pflegebedürftigen, d.h. er kann entscheiden, welche Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens von einer Pflegeeinrichtung erbracht werden sollen. Es muß gewährleistet sein, daß sich der Pflegebedürftige sein individuelles "Leistungsprogramm" aus dem Hilfsangebot selbst zusammenstellt.
Die Pflegestufen I bis III unterscheiden sich insbesondere durch die Häufigkeit des Hilfsbedarfs bei den pflegerischen Verrichtungen. Dies findet auch Berücksichtigung bei den Leistungskomplexen, sie können je nach Bedarf mehrmals am Tag abgerufen werden.
Die von den Landesverbänden der Pflegekassen in Schleswig-Holstein entwickelten Leistungskomplexe setzen sich jeweils aus mehreren Einzelverrichtungen zusammen. Als Beispiel sei hier die Kleine Morgen- oder Abendtoilette aufgeführt, die aus den folgenden Einzelverrichtungen besteht:
Welche Leistungskomplexe es in Schleswig-Holstein gibt und wie diese vergütet werden werden, steht auf der Seite Entgelte der Pflegeversicherung. Hier finden Sie zu jedem Leistungskomplex genaue Informationen.
Die einzelnen Komplexe, die jeweils eine Zusammenfassung von Einzelverrichtungen sind, wurden mit einer Punktzahl versehen. Die angegebene Punktzahl wird mit einem Punktwert multipliziert. Der Punktwert wird mit den Anbietern der Pflegeleistungen ausgehandelt, d. h. die Vergütung für einen Leistungskomplex variiert geringfügig je nach Anbieter.
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