Das Ambulante Pflege-Team GbR
Hilfsmittel
Definition:
Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen. Dazu
gehören:
- Körperersatzstücke und orthopädische
Hilfsmittel.
- Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel etc.
- technische Produkte wie Applikationshilfen und
Inhalationsgeräte.
Anspruchsvoraussetzungen:
Es haben Versicherte nach dem SGB V Anspruch auf Hilfsmittel,
wenn diese dazu dienen:
- den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind keine
Hilfsmittel!
Hilfsmittelverzeichnis
(alle Angaben ohne Gewähr!)
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