Das Ambulante Pflege-Team
Krankenpflege zu Hause
Das Ambulante Pflege-Team GbR
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Telefon: (0431) 362634
  
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WegweiserWegweiser Körperpflege / Grundpflege


Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu finden.
Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut.
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Wurde die ärztliche Verordnung über Häusliche Krankenpflege im vollem Umfang genehmigt?

Nein Ja

Es gibt Fälle, in denen die Krankenkasse eine Kostenübernahme ganz oder aber in Teilen ablehnt. Gründe dafür können sowohl inhaltlich als auch formal sein:

  • inhaltlich: z.B. wenn aus der Verordnung nicht hervorgeht, warum der Patient nicht in der Lage ist, die Behandlungspflege selbständig durchzuführen.
  • formal: z.B. wenn die Verordnnug zu spät zur Genehmigung eingereicht wurde.

In den Richtlinien über die Häusliche Krankenpflege ist genau vermerkt, wenn Leistungen verordnungsfähig sind und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Der Patient hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen.

Wurde die Verordnung über Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse genehmigt, rechnet der beauftragte ambulante Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab.

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