|
Wir stellen uns vor |
Kontakt |
Leistungen und Kosten |
Wie wir helfen können |
Die Pflegeversicherung |
Übersicht (Sitemap) |
Index |
Suchen |
Impressum |
Für Sehbehinderte |
Besucher-Nr.: |
Das Ambulante Pflege-Team GbR
Dieser
Wegweiser soll Ihnen helfen, schnell die nötigen Hilfen zu
finden. Er ist deshalb wie ein Fragebogen aufgebaut. Folgen Sie dem Zeigefinger ![]() |
Nein | Ja |
In diesem Fall sollte der
Pflegedienst den behandelnden Arzt um die Ausstellung einer
Verordnung über Häusliche Krankenpflege
bitten.
In vielen Fällen stellt
der behandelnde Arzt auch von sich aus eine solche Verordnung aus
und schaltet einen ihm bekannten Pflegedienst ein.
Die Verordnung über Häusliche Krankenpflege wird vom Patienten und vom Pflegedienst unterschreiben und dann der Krankenkasse zur Genehmigung zugesandt. Achtung:
Nur Ärzte, die eine
Arztnummer haben, dürfen eine solche Verordnung ausstellen.
Oft ist das bei Krankenhäusern nicht der Fall. Eine solche
Verordnnug dienst nur der Absicherung des
Pflegedienstes.
Der Patient bzw. der
Pflegedienst ist verpflichtet, am nächsten Werktag bei einem
niedergelassenen Arzt eine neue Verordnung anzufordern.
|
Die Verordnung über Häusliche Krankenpflege wird vom
Patienten und vom Pflegedienst unterschreiben und dann der
Krankenkasse zur Genehmigung zugesandt. |
weiter ![]() |
weiter ![]() |
© Das Ambulante Pflege-Team GbR [Home][Index]